Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Elektro Wieser GmbH
Gewerbepark 1a
83088 Kiefersfelden

Geschäftsführer: Florian Wieser, Ralf Wieser
Ust.ID.Nr. DE348708801
Steuernummer: 156/125/51607
Registergericht Traunstein - HRB30480

Kontakt
Telefon: 08033-8304
Telefax: 08033-8080
E-Mail: info [at] elektro-wieser [dot] com

Aufsichtsbehörde
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, Name und Sitz der Gesellschaft
Allianz Versicherung Widmesser OHG
Generalvertretung Oberaudorf
Carl-Hagen-Straße 5
83080 Oberaudorf
Geltungsraum der Versicherung: Europäische Union

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts-beziehungen. Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir diese ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren und Leistungen von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet keine Anerkennung abweichender Bestimmungen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind – wenn nicht anders ausgewiesen - freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§126 b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbe-lieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Verzögert sich der vereinbarte Lieferzeitpunkt trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts durch verspätete Belieferung durch den Zulieferer, verlängert sich der Liefertermin um den Verzögerungszeitraum. Gleiches gilt, wenn sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist mitzuteilen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, vermischt ist.

§ 4 Vergütung

Die angebotenen Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Bestellers. Für alle Artikel berechnen wir Verpackungskosten nach jeweiligem Aufwand.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.

§ 6 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Verkauf von gebrauchten Sachen an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). Bei der Durchführung von Reparaturarbeiten beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Fertigstellung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz bei neu herzustellender Sachen und bei Werkleistungen gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs.1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Möglichkeit der Einbeziehung von Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen bleibt hievon unberührt.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und bei grobem Verschulden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Qellen:
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